Garantiebedingungen Wärmepumpeninstallation
Rechtliche Informationen und Bedingungen zur Garantie für Wärmepumpeninstallationen.
Garantiebedingungen WOLTANIC – Installation für Wärmepumpe
Ausgeführt durch Woltanic GmbH
1. Garantiezeitraum und Umfang
- Die Firma Woltanic GmbH gewährt eine Garantie für die bei dem Kunden ausgeführte Installation der Wärmepumpe für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Datum der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls der Installation, welches den Beginn der Garantiezeit bestimmt.
- Der Umfang der Garantie sowie die Haftung ergeben sich aus diesem Dokument in Verbindung mit dem unterzeichneten Abnahmeprotokoll.
- Die Woltanic GmbH gewährt die Garantie ausschließlich für Materialien und Komponenten, die von Woltanic GmbH geliefert und beim Kunden installiert wurden.
Woltanic übernimmt keine Verantwortung für bestehende Installationen des Kunden, greift nicht in diese ein und haftet nicht für daraus resultierende Mängel, Störungen oder Schäden.
2. Serviceanmeldungen
- Anmeldungen im Rahmen der gewährten Garantie werden ausschließlich in schriftlicher Form entgegengenommen:
- per E-Mail an: service@woltanic.de, oder
- über das Kontaktformular auf der Website: www.woltanic.de
- Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Kundendaten (Name / Firmenname, Installationsadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kundennummer oder Auftragsnummer),
- eine detaillierte Beschreibung des Mangels oder der Unregelmäßigkeit,
- Fotodokumentation oder Videoaufnahmen, die den Mangel darstellen.
Mündliche, telefonische, per SMS, über Internet-Messenger oder auf andere Weise übermittelte Meldungen werden nicht bearbeitet.
3. Reaktions- und Bearbeitungszeit
- Woltanic verpflichtet sich, auf eine ordnungsgemäß eingereichte Meldung innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang zu reagieren (ausgenommen gesetzliche Feiertage und arbeitsfreie Tage).
- Die Frist zur Beseitigung eines festgestellten und schriftlich bestätigten Mangels beträgt bis zu 30 Kalendertage ab dem Datum der Bestätigung der Meldung.
- Im Falle des notwendigen Einkaufs oder der Lieferzeit für Ersatzteile kann sich diese Frist um die erforderliche Beschaffungszeit verlängern. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert.
4. Eingriffsverbot für Dritte
- Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenmächtig in die Installation einzugreifen oder Dritte mit Reparaturarbeiten zu beauftragen, ohne die schriftliche Zustimmung der Firma Woltanic.
- Im Falle solcher Eingriffe erlischt die Garantie der Woltanic GmbH, und sämtliche Kosten für Reparaturen, Wartungen oder Schäden, die daraus entstehen, können nicht gegenüber Woltanic geltend gemacht werden.
5. Garantiebedingungen der Gerätehersteller
- Der Kunde ist verpflichtet, die Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller der einzelnen Installationskomponenten (z. B. Wärmepumpe, Pufferspeicher, Warmwasserspeicher, Steuerungen usw.) einzuhalten.
- Insbesondere verpflichtet sich der Kunde:
- die vom Hersteller vorgeschriebenen jährlichen Wartungen durchführen zu lassen,
- ausschließlich Originalteile und Betriebsmaterialien zu verwenden,
- die Dokumentation der durchgeführten Wartungen aufzubewahren.
- Wenn der gemeldete Mangel ein Bauteil betrifft, das unter die Herstellergarantie fällt, kann Woltanic die Meldung an den Hersteller weiterleiten. In diesem Fall übernimmt Woltanic keine Verantwortung für:
- die Reaktionszeit und das Vorgehen des Herstellers,
- den Zeitpunkt und die Art der Mangelbeseitigung,
- die Kommunikation zwischen Kunde und Hersteller im weiteren Verlauf der Reklamation.
6. Ausschlüsse der Garantiehaftung
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, Schäden oder Arbeiten, die verursacht wurden oder sich beziehen auf:
- unsachgemäße Bedienung, falsche Nutzung, eigenständige Änderungen an der Anlage oder fehlende Wartung,
- Eingriffe unbefugter Personen oder anderer Firmen ohne schriftliche Zustimmung der Woltanic GmbH,
- Arbeiten und Tätigkeiten, die nicht zum Leistungsumfang der Woltanic GmbH gehören, insbesondere:
- Entlüften von Heizkörpern oder Heizkreisen,
- Nachfüllen oder Anpassen des Anlagendrucks,
- hydraulischer Abgleich oder Temperaturangleichung,
- Öffnen oder Schließen von Ventilen, Nachregulierung von Thermostaten,
- Inbetriebnahme der Anlage vor der Heizperiode,
- Reinigung, Austausch oder Wartung von Filtern, Sieben und Entlüftern,
- Nacharbeiten oder Abdichtungen an Mauer- oder Wanddurchbrüchen (z. B. Schaum, Bitumen, Ringraumdichtung),
- jegliche Bau- oder Isolationsarbeiten, die nicht durch Woltanic ausgeführt wurden und wo Woltanic nicht beauftragt wurde,
- äußere Einflüsse (z. B. Überspannung, Stromausfall, Frost, Überflutung, Brand, Sturm, Hagel, Vandalismus),
- fehlerhafte oder verschmutzte Wasserqualität, Kalkablagerungen, Korrosion oder fehlende Systemspülung,
- Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen, unzulässigen Stoffen oder ungeeigneten Betriebsmitteln,
- Mängel oder Schäden an der bestehenden Kundenanlage, die nicht Bestandteil der Woltanic-Installation sind,
- normale Abnutzung von Verschleißteilen (z. B. Dichtungen, Filter, Anoden, Entlüfter, Ventile),
- Kosten für private Notdienste oder Dritte, die ohne Freigabe der Woltanic GmbH beauftragt wurden,
- Kosten für Diagnose und Anfahrt, wenn kein technischer Mangel festgestellt wird ("Fehlersuche ohne Befund").
7. Schlussbestimmungen
- Eine Serviceanmeldung im Rahmen der Garantie sowie deren Bearbeitung stellen keine Anerkennung eines Garantieanspruchs dar. Die endgültige Entscheidung über die Berechtigung des Anspruchs erfolgt nach technischer Analyse und/oder dem Besuch eines Servicetechnikers der Woltanic GmbH.
- Woltanic behält sich das Recht vor, eine Reparatur oder einen Austausch abzulehnen, wenn die Installation verändert, beschädigt oder unsachgemäß verwendet wurde.
- Wenn festgestellt wird, dass der Einsatz des Woltanic-Serviceteams nicht gerechtfertigt war – insbesondere wenn der gemeldete Mangel nicht besteht, auf unsachgemäße Bedienung der Installation zurückzuführen ist oder der Kunde wesentliche Informationen verschwiegen hat – wird der Kunde mit allen Kosten für Anfahrt, Diagnose und Arbeitszeit des Serviceteams belastet und ist verpflichtet, die entstandenen Kosten gegenüber der Woltanic GmbH auf Grundlage der ausgestellten Rechnung (FV) zu begleichen.
- Voraussetzung für die Bearbeitung einer Serviceanmeldung im Rahmen der Woltanic-Garantie ist die vollständige Bezahlung (100 %) der vertraglich vereinbarten Auftragssumme.
Garantie- oder Serviceanfragen von Kunden mit offenen Zahlungen werden nicht bearbeitet, bis alle finanziellen Verpflichtungen vollständig erfüllt sind. - Diese Bedingungen beschränken oder schließen die Rechte des Kunden aus der gesetzlichen Gewährleistung oder anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen nicht aus.
- In Angelegenheiten, die in diesem Dokument nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie andere einschlägige Vorschriften des deutschen oder europäischen Rechts.