Garantiebedingungen Photovoltaikanlageninstallation

Rechtliche Informationen und Garantiebedingungen für Photovoltaik(PV)-Anlagen mit Batteriespeicher.

Garantiebedingungen WOLTANIC – Installation von Photovoltaik(PV)-Anlagen mit Batteriespeicher

Ausgeführt durch Woltanic GmbH

1. Garantiezeitraum und Umfang

  1. Die Woltanic GmbH gewährt für die bei dem Kunden ausgeführte Installation der Photovoltaik(PV)-Anlage einschließlich Batteriespeicher eine Garantie von 2 Jahren ab dem Datum der Inbetriebnahme, das im Abnahmeprotokoll dokumentiert ist.
  2. Der Umfang der Garantie sowie die Haftung ergeben sich aus diesem Dokument in Verbindung mit dem unterzeichneten Abnahmeprotokoll.
  3. Die Garantie gilt ausschließlich für Materialien und Komponenten, die von der Woltanic GmbH geliefert und installiert wurden.

Woltanic übernimmt keine Verantwortung für bestehende elektrische oder bauliche Installationen des Kunden und haftet nicht für daraus resultierende Mängel, Funktionsstörungen oder Schäden.

2. Zusätzliche Garantieaussagen

  1. Garantiezeitraum: Zwei Jahre ab dem Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
  2. Produktgarantie: Die verwendeten Materialien und Komponenten der PV-Anlage sind frei von Material- und Verarbeitungsfehlern und funktionieren bei normalem Gebrauch ordnungsgemäß.
  3. Garantie auf Arbeitsleistung: Alle Montage- und Installationsarbeiten wurden nach geltenden technischen Normen und Vorschriften fachgerecht ausgeführt und sind frei von Mängeln in der Ausführung.
  4. Garantieausschluss: Diese Garantie gilt nicht für Schäden oder Mängel, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung, höhere Gewalt, unautorisierte Änderungen oder Eingriffe Dritter entstehen.
  5. Reparatur oder Austausch: Im Garantiefall wird Woltanic nach eigenem Ermessen defekte Teile reparieren oder austauschen, ohne dass sich dadurch der Garantiezeitraum verlängert.
  6. Haftungsausschluss: Woltanic haftet nicht für Folgeschäden, die aus der Nutzung oder dem Betrieb der PV-Anlage resultieren.

3. Serviceanmeldungen

  1. Garantieanfragen werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen:
  2. Die Anmeldung muss enthalten:
    • Kundendaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Kundennummer oder Auftragsnummer),
    • eine Beschreibung des Mangels,
    • Fotodokumentation oder Videoaufnahmen des Fehlers.

Mündliche oder telefonische Meldungen werden nicht bearbeitet.

4. Reaktions- und Bearbeitungszeit

  1. Woltanic reagiert auf ordnungsgemäß eingereichte Garantieanfragen innerhalb von 3 Werktagen (ausgenommen Feiertage).
  2. Die Beseitigung eines bestätigten Mangels erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen nach Bestätigung der Meldung.
  3. Bei längerer Lieferzeit von Ersatzteilen kann sich die Frist entsprechend verlängern; der Kunde wird schriftlich informiert.

5. Eingriffsverbot für Dritte

  1. Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung der Woltanic GmbH keine Änderungen, Reparaturen oder Eingriffe an der Anlage selbst oder durch Dritte vornehmen lassen.
  2. Bei einem solchen Eingriff erlischt die Garantie, und jegliche daraus entstehenden Kosten können nicht gegenüber Woltanic geltend gemacht werden.

6. Garantiebedingungen der Gerätehersteller

  1. Zusätzlich zu dieser Garantie gelten die individuellen Herstellergarantien der eingesetzten Komponenten (z. B. PV-Module, Wechselrichter, Batteriespeicher, Steuerungen).
  2. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
    • die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen durchführen zu lassen,
    • nur Originalteile und zugelassene Betriebsmaterialien zu verwenden,
    • Nachweise über Wartungen aufzubewahren.
  3. Wenn der Mangel ein Teil betrifft, das unter die Herstellergarantie fällt, kann Woltanic die Meldung an den Hersteller weiterleiten. In diesem Fall übernimmt Woltanic keine Verantwortung für Reaktionszeiten, Bearbeitung oder Entscheidungen des Herstellers.

7. Ausschlüsse der Garantiehaftung

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere Mängel oder Schäden infolge von:

  1. unsachgemäßer Bedienung oder Nutzung,
  2. Eingriffen unbefugter Personen,
  3. äußeren Einflüssen (z. B. Überspannung, Blitzschlag, Brand, Sturm, Hagel, Wasser, Frost),
  4. Fehlern in Strom-, Daten- oder anderen, nicht von Woltanic erstellten Systemen,
  5. Verwendung nicht zugelassener Ersatzteile oder Materialien,
  6. Mängeln an bestehenden Anlagen des Kunden.

8. Schlussbestimmungen

  1. Eine eingereichte Serviceanmeldung stellt keine automatische Anerkennung eines Garantieanspruchs dar. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach technischer Prüfung.
  2. Woltanic behält sich das Recht vor, Reparaturen oder Austausch abzulehnen, wenn die Anlage verändert oder unsachgemäß genutzt wurde.
  3. Wird festgestellt, dass der Einsatz des Serviceteams unbegründet war (z. B. kein Mangel, Bedienungsfehler), trägt der Kunde die entstandenen Kosten gemäß Rechnung.
  4. Diese Garantiebedingungen schränken die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden nicht ein.
  5. Für alle nicht geregelten Punkte gelten die AGB der Woltanic GmbH sowie die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des europäischen Rechts.

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