AGB – Wärmepumpen

Wärmepumpen – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen der Firma von Woltanic GmbH, Tel.: 030 83791315, Email: info@woltanic.de und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer). Diese gelten für alle Bestellungen, Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen), Geschäftsbereiche und Kundenbeziehungen.

1.2. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen. Diese werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Die Ausführung der Lieferung oder Leistung ist nicht als eine solche Zustimmung zu werten.

1.3. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Mündliche Absprachen, die nicht in Textform bestätigt worden sind, haben keine Gültigkeit.

1.4. Lieferverträge und alle sonstigen Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden), ebenso Erklärungen der Vertreter oder Beauftragten von der Woltanic GmbH werden erst durch Bestätigung in Textform rechtsverbindlich.

1.5. Die Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

1.6. Die jeweils gültige Fassung der AGB kann jederzeit auf unserer Webseite unter www.woltanic.de abgerufen und ausgedruckt werden.

1.7. “Verbraucher” im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person gemäß § 13 BGB, mit der wir in Geschäftsbeziehungen treten, ohne dass dieser eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.8. “Unternehmer” im Sinne der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft gemäß § 14 BGB, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.9. Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie gesondert hierüber.

  1. Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angebote sind 30 Tage ab dem Datum der Angebotserstellung gültig.

2.2. Soweit ein Angebot in Textform der Firma Woltanic GmbH vorliegt und nichts anderes vereinbart ist, ist das Angebot für die angegebene Dauer, die im Nachtext des jeweiligen Angebots notiert wurde, bindend. 

2.3. Mit der Unterzeichnung des vorgelegten Angebots und der Liefer- und Zahlungsbedingungen kommt die Vertragsannahme mit der f. Woltanic GmbH zustande.

2.4. In Situationen, in denen eine Änderung der Vertragsbedingungen erforderlich ist, erhält der Kunde jeweils ein neues Preisangebot mit Liefer- und Zahlungsbedingungen.

2.5. Die zu Angeboten oder Aufträgen gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben usw. sind nur annähernd maßgebend. Änderungen, die die Hersteller allgemein in der Konstruktion oder Ausstattung vornehmen, berechtigen den Kunden nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt von der Bestellung. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler sind für uns nicht verbindlich.

2.6. Die Angebote mit sämtlichen Anlagen bleiben Eigentum von der Firma Woltanic GmbH, sie dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform Dritten nicht übergeben werden und sind bei Nichtzustandekommen eines Auftrages an die Firma Woltanic GmbH zurückzusenden. Missbrauch verpflichtet zu Schadensersatz.

2.7. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Ihre Bestellung anzunehmen. Der Vertragsschluss erfolgt ausdrücklich unter dem Vorbehalt der inhaltlich richtigen und rechtzeitigen eigenen Belieferung durch unsere Zulieferer. Für die Nichtlieferung oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen Zulieferer übernehmen wir keine Haftung. Diese haben wir nicht zu vertreten. Sie werden als Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

2.9. Behördliche und sonstige Genehmigungen sind vom Kunden zu beschaffen. Die Firma Woltanic GmbH hat hierzu die notwendigen Unterlagen dem Kunden zur Verfügung zu stellen.

  1. Preise

3.1. Die im Auftrag angegebenen Preise werden die geltenden Preisliste.

3.2. Zusätzliche Arbeiten oder Materialien, die nicht in dem Auftrag enthalten sind, werden nach einem gesonderten Angebot abgerechnet.

3.3. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen bzw. Leistungen.

3.4. Bei der Vereinbarung eines Festpreises ist dieser nur verbindlich, wenn dieser in Textform von uns anerkannt worden ist und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über die Aufnahme und den Abschluss der Arbeiten vereinbart wurde.

3.5. Der vereinbarte Festpreis schließt alle mit der Durchführung der Maßnahme verbundenen Kosten und Auslagen mit ein.

3.6. Teillieferungen und Teilleistungen können nach jederzeit erfolgter Teilabnahme gesondert abgerechnet werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

3.7. Verzögert sich die Aufnahme, der Fortgang oder der Abschluss der Arbeiten aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, so sind wir berechtigt, die Preise für Lohn-, Material- und sonstige entstandenen Kosten nach Ziffer 3.4 zu erhöhen. Die Regelung in Ziffer 3.2 bleibt davon unberührt.

3.8. Wird die Leistung aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsaufwand gesondert aufzuführen.

3.9. Im Angebot nicht ausdrücklich veranschlagte Leistungen, die zur Durchführung des Auftrags notwendig sind oder auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.10. Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

  1. Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

4.1 Woltanic ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen, sofern dies im Angebotsvorschlag ausgewiesen ist. Des Weiteren ist Woltanic berechtigt, eine Abschlagszahlung nach Lieferung und vor Montage der Wärmepumpe zu verlangen. Die Abschlagszahlung beträgt maximal 60 % des Gesamtpreises, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung. Werden Wärmepumpen und andere Komponenten nicht zeitgleich geliefert, so ist Woltanic berechtigt, die Abschlagszahlung bereits nach der Lieferung der Komponente zu verlangen.

4.2 Sämtliche Zahlungen durch den Kunden erfolgen via Banküberweisung. Woltanic ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden an Dritte abzutreten. Neben Forderungen aus dem Verkauf, der Lieferung und Montage von Anlagen gilt dies auch für (Mit-) Eigentums- und Anwartschaftsrechte an den gelieferten Anlagen und sonstigen Waren sowie diesbezügliche Herausgabeansprüche, Gestaltungs- und sonstige Nebenrechte (z.B. Ansprüche aus Leistungsstörung wie etwa Ansprüche auf Schadensersatz oder Verzugszinsen im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden).

4.3 Die Schlussrechnung erfolgt unmittelbar nach Montage der vom Kunden bestellten Komponenten oder – soweit diese nicht bei Montage erfolgt – unmittelbar nach erstmaliger technischer Inbetriebnahme der Anlage. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen wird der jeweilige Rechnungsbetrag – abzüglich etwaig geleisteter Vorauszahlungen – sieben (7) Tage nach Zugang der jeweiligen Rechnung zur Zahlung fällig. Soweit infolge der Montage und des Betriebs einer von Woltanic gelieferten Anlage ein Wechsel des Stromzählers aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist, werden abweichend von Satz 2000 € der Rechnungssumme erst mit dem Datum des Zählerwechsels zur Zahlung fällig. Klarstellend gilt, dass der Wechsel des Zählers nicht Bestandteil der Leistungen von Woltanic ist und im Regelfall vom ortsansässigen Verteilnetzbetreiber vorgenommen wird.

4.4 Sollten sich die Material- und/oder Installationskosten bis zum Liefertermin durch lieferantenbedingte Preiserhöhungen um mehr als 10 % erhöhen im Vergleich zum Bestellzeitpunkt, so ist Woltanic berechtigt, den Preis entsprechend zu erhöhen. Dies gilt nur, wenn die avisierte Lieferzeit länger als 4 Monate ist. Dabei sind anderweitig im Auftrag entstandene Kostenminderungen anzurechnen. Woltanic hat die Pflicht, den Auftragnehmer vor Lieferung der Komponenten über die Preiserhöhung zu informieren. Der Kunde hat das Recht die Preiserhöhung abzulehnen und damit vom Auftragsbestätigung zurückzutreten. 

4.5 Sollte der Kunde einen Widerruf nach Ablauf der Widerrufsfrist erklären, so hängt die Auftragsbestätigung Auflösung von der Zustimmung von Woltanic ab. Stimmt Woltanic der Vertragsauflösung zu, sind bereits erfolgte Lieferungen an Woltanic zurückzugeben und der Kunde hat eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.

  1. Eigentumsvorbehalt

5.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von der Firma Woltanic GmbH (Kontokorrentvorbehalt). Sicherungsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.

5.2. Ein Weiterverkauf der Ware ist nicht gestattet.

  1. Lieferzeit und Lieferhindernisse.

6.1. Ausführungsfristen und Lieferzeitangaben beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Kunden für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine. Vorzeitige Lieferungen und Teillieferungen sind zulässig. Als Liefertag gilt der Tag der Absendung ab Lager bzw. der Beginn der Ausführungsarbeiten. Die angegebenen Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Sie sind jedoch ohne Gewähr und gelten nur als annähernd.

6.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, so ist die Firma Woltanic GmbH nach fruchtloser Nachfristsetzung berechtigt, die erforderlichen Maßnahmen selbst zu treffen und die Ware zu liefern oder von dem noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages zurückzutreten. Unberührt hiervon bleibt das Recht, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.

6.3. Ereignisse höherer Gewalt oder andere unverschuldeter Beeinträchtigungen unserer Leistungsmöglichkeiten verlängern die Frist angemessen und berechtigen die Firma Woltanic GmbH, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Transportbehinderungen, Verzögerungen der Rohstoffanlieferung, Betriebsstörungen oder sonstige von uns nicht zu vertretende unvorhergesehene Umstände gleich, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich die Firma Woltanic GmbH im Lieferverzug befindet, es sei denn, wir haben den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch, wenn die genannten Umstände bei einem Zulieferer eintreten.

6.4. Während der Ausführung der Arbeiten ist für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen und dergleichen ist vom Kunden ein verschließbarer Bereich kostenlos zur Verfügung zu stellen.

  1. Abnahme

7.1. Die Abnahme der erbrachten Leistungen ist nach Fertigstellung vorzunehmen, auch wenn die endgültige Feinregulierung noch nicht erfolgt ist, sobald wir den Kunden über die Fertigstellung informiert haben.

7.2. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

7.3. Woltanic übernimmt keine Verantwortung für die von den Pumpenherstellern vorgegebenen Inbetriebnahme Termine.

  1. Gefahrübergang

8.1. Die Firma Woltanic GmbH trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs bis zur Abnahme der Leistung.

8.2. Gerät der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über. Ein Gefahrübergang liegt auch vor, wenn die Montage aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unterbrochen wird und wir die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Kunden übergeben haben.

8.3. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, auf diesen über.

  1. Gewährleistung

9.1. Es gelten die anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

9.2. Die Verjährung von Mängelansprüchen aus Werkverträgen ist in § 634 a BGB geregelt.

9.3. Gegenüber Unternehmern sind wir bei Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels zunächst nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

9.4. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu, sondern nur ein Minderungsrecht.

9.5. Unternehmer haben offensichtliche Mängel innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbare Mängel hat der Unternehmer innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei Versäumung der Rügefrist kommt eine Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel nicht in Betracht.

9.6. Die Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt fünf  Jahre ab Ablieferung der Ware. Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

9.7. Wir haften nicht für Mängel an der gelieferten Ware, die dadurch verursacht wurden, dass die Ware unsachgemäß behandelt worden oder in einer von uns nicht genehmigten Weise verändert worden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege der Ware (z.B. Bedienungsanleitung) nicht befolgt hat.

9.8. Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage der Firma Woltanic GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne unsere ausdrückliche Einwilligung Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Firma Woltanic GmbH  für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.

  1. Herstellergarantie

10.1. Die Woltanic GmbH übernimmt keine gesonderte Gewährleistung für das Wärmepumpengerät selbst, es gilt ausschließlich die Gewährleistung des Herstellers gemäß den von ihm angegebenen Bedingungen.

10.2. Die Woltanic GmbH vermittelt Gewährleistungsansprüche an den Hersteller, daher ist es möglich, eine solche Mitteilung an die Woltanic GmbH übermitteln. Eventuelle Garantiereklamationen sollten per E-Mail an Woltanic GmbH gemeldet werden: service@woltanic.de

10.3. Die Garantiezeit des Herstellers ist auf der Garantiekarte des Produkts angegeben.

  1. Haftung

11.1 Unsere Haftung für Schäden durch oder im Zusammenhang mit der Ausübung von Pflichten aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen. Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht für

– Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

– Schäden, die auf einer Pflichtverletzung von uns bezüglich wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten beruhen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages unabdingbar sind, und hierdurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflichten), wobei die Haftung in diesem Fall auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt ist;

– Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen;

– die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

– die Haftung im Falle der Übernahme einer Garantie;

– die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; das sind solche, auf Pflichten, Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auch vertrauen darf. Die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist begrenzt auf den vertragstypisch vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

11.2 Der Haftungsausschluss und die Haftungsbeschränkungen von uns finden auch auf die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Woltanic Anwendung.

  1. Datenschutz

12.1. Informationen zu unserem Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

  1. Schlussbestimmungen

13.1. Auf Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

13.2. Erfüllungsort ist der Sitz von uns.

13.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – wenn der Kunde Kaufmann oder eine ihm nach § 38 ZPO gleichgestellte Person ist – ist unser Sitz. Woltanic bleibt ungeachtet dessen weiterhin berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.

13.4. Die Auftragsbestätigung bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück

An die

WOLTANIC GmbH

Palisadenstraße 41, 10243 Berlin

Oder E-Mail: info@woltanic.de

Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am(*) / erhalten am(*)

Name des/ der Verbraucher(s)

Anschrift des/ der Verbraucher(s)

Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum

(*) Unzutreffendes streichen